{"id":1925,"date":"2024-07-23T16:27:56","date_gmt":"2024-07-23T14:27:56","guid":{"rendered":"https:\/\/ectp-ceu.eu\/?page_id=1925"},"modified":"2025-07-13T15:50:00","modified_gmt":"2025-07-13T13:50:00","slug":"regulations","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/ectp-ceu.eu\/de\/regulations\/","title":{"rendered":"Interne Vorschriften"},"content":{"rendered":"<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"1925\" class=\"elementor elementor-1925\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-0c83fb8 e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"0c83fb8\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-155f06d elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"155f06d\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<h2>Wie auf der Fr\u00fchjahrs-GV 2016 (aktualisiert) vereinbart - 29.-30. April - Br\u00fcssel<\/h2><h3>1. GRUNDS\u00c4TZE<\/h3><p>a) Vertretung der Interessen der verschiedenen Institute und Vereinigungen von Raumplanern gem\u00e4\u00df Art. 5 der Statuten, die in den vom Europarat vertretenen L\u00e4ndern bestehen.<\/p><p>b) durch ihre Institute und Verb\u00e4nde die Interessen der im \u00f6ffentlichen, privaten und akademischen Sektor t\u00e4tigen Raumplaner zu vertreten.<\/p><p>c) Vertreter des privaten, akademischen, \u00f6ffentlichen oder assoziierten Sektors, die einen Bezug zur Planungspraxis haben, als korrespondierende Mitglieder oder Beobachter zusammenzubringen.<\/p><p>d) Aufbau von Partnerschaften mit internationalen Organisationen, die die Ambitionen der ECTP-CEU unterst\u00fctzen<\/p><p>e) eine \u00fcbersichtliche, einfache, sparsame und effiziente Struktur zu schaffen, die eine einfache Arbeit und Entscheidungsfindung erm\u00f6glicht.<\/p><p>f) Gew\u00e4hrleistung der Kontinuit\u00e4t und der ma\u00dfgeblichen Vertretung der verschiedenen Mitglieder, wobei zu ber\u00fccksichtigen ist, dass einige Pr\u00e4sidenten ihr Amt in ihrem Institut oder Verband nur ein Jahr lang aus\u00fcben.<\/p><h3>2. STRUKTUR<\/h3><p>a) Die ECTP - CEU besteht aus zwei Delegierten pro Institut oder Verband. Den Vorsitz f\u00fchrt der Pr\u00e4sident. Bei der Ernennung ihrer Delegierten werden die Institute und Vereinigungen ermutigt, so weit wie m\u00f6glich die Interessen ihrer im \u00f6ffentlichen, privaten und akademischen Sektor t\u00e4tigen Mitglieder zu vertreten. Es liegt im Ermessen der Institute und Vereinigungen, f\u00fcr welchen Zeitraum sie Delegierte ernennen.<\/p><p>b) Der Exekutivausschuss, in der Satzung \"Comit\u00e9 Ex\u00e9cutif\" genannt, setzt sich aus den Verwaltungsmitgliedern zusammen, d.h. dem Pr\u00e4sidenten, dem Vizepr\u00e4sidenten, zwei oder mehr Verwaltungsmitgliedern, dem Generalsekret\u00e4r und dem Schatzmeister. Den Vorsitz f\u00fchrt der Pr\u00e4sident. Die Amtszeit der Verwaltungsratsmitglieder betr\u00e4gt vier Jahre und sie k\u00f6nnen nur einmal hintereinander wiedergew\u00e4hlt werden. Der Pr\u00e4sident hat eine Amtszeit von zwei Jahren und wechselt sich im zweiten Zweijahreszeitraum mit dem Vizepr\u00e4sidenten ab; er kann wiedergew\u00e4hlt werden. Bei jeder Wahl wird der Exekutivausschuss versuchen, mit den Delegierten eine Vereinbarung zu treffen, die im Interesse der Kontinuit\u00e4t eine m\u00f6glichst lange Zugeh\u00f6rigkeit zur ECTP - CEU gew\u00e4hrleistet.<\/p><p>c) Es k\u00f6nnen ARBEITSGRUPPEN und TASK FORCES eingesetzt werden, um spezifische Aufgaben zu erf\u00fcllen. Jedes Mitglied hat Anspruch auf einen Vertreter in jeder Arbeitsgruppe oder Task Force, der aus den st\u00e4ndigen Delegierten der ECTP - CEU oder anderen Vertretern ausgew\u00e4hlt werden kann. Die Dauer der Ernennung der Vertreter liegt im Ermessen der Institute und Verb\u00e4nde.<\/p><h3>3. ZUST\u00c4NDIGKEITEN UND BEFUGNIS\u00dcBERTRAGUNGEN<\/h3><p>a) Die Generalversammlung ist sowohl ein Beschlussorgan als auch ein Arbeitsorgan. Die Zustimmung der Generalversammlung ist erforderlich f\u00fcr die Punkte gem\u00e4\u00df Art. 21 der Statuten.<\/p><p>b) Der Exekutivausschuss hat die volle Befugnis, im Rahmen des vereinbarten Mandats und des vereinbarten Budgets zu handeln.<\/p><p>c) Die Rolle des Exekutivausschusses ist:<\/p><p>(i) Aufrechterhaltung der Dynamik und Organisation der Gesch\u00e4fte der ECTP - CEU.<\/p><p>(ii) Er ergreift die Initiative in Verwaltungs- und Verfassungsfragen, einschlie\u00dflich des Haushalts und der Aufnahme neuer Mitglieder, sowie bei der Beilegung von Streitigkeiten.<\/p><p>(iii) Vorbereitung von Material f\u00fcr die Generalversammlung und Abgabe von Empfehlungen an diese.<\/p><p>(iv) die Arbeitsgruppen und Task Forces zu beaufsichtigen, sie zu unterrichten und ihre Ergebnisse entgegenzunehmen und sicherzustellen, dass sie \u00fcber wirksame Programme verf\u00fcgen, an die sie sich halten.<\/p><p>(v) Vertretung der ECTP - CEU, wenn n\u00f6tig.<\/p><p>(vi) Organisation der Verfahrensmodalit\u00e4ten f\u00fcr die Wahl der Mitglieder des Exekutivausschusses.<\/p><p>d) Der Pr\u00e4sident kann Vorschl\u00e4ge, die nicht ausdr\u00fccklich der Generalversammlung gem\u00e4\u00df Buchstabe a) vorbehalten sind, gegebenenfalls zwischen den Sitzungen vereinbaren und in der n\u00e4chsten Sitzung des Exekutivausschusses Bericht erstatten.<\/p><p>e) Die Arbeitsgruppen erarbeiten Vorschl\u00e4ge f\u00fcr den Exekutivausschuss und die Generalversammlung, \u00fcber die sie gem\u00e4\u00df den vereinbarten Grunds\u00e4tzen abstimmen, es sei denn, die Angelegenheiten werden ausdr\u00fccklich zur Bearbeitung delegiert.<\/p><h3>4. WAHL DES EXEKUTIVAUSSCHUSSES<\/h3><p>a) Der Exekutivausschuss (ExCo) setzt sich aus mindestens 3 und h\u00f6chstens 9 gew\u00e4hlten Delegierten zusammen und sollte ein ausgewogenes Verh\u00e4ltnis zwischen nord-, mittel- und s\u00fcdeurop\u00e4ischen L\u00e4ndern sowie zwischen gro\u00dfen und kleinen Verb\u00e4nden widerspiegeln. Die Zahl der Verwaltungsratsmitglieder im Exekutivausschuss kann durch einen Beschluss der Generalversammlung erh\u00f6ht werden.<\/p><p>b) Die ExCo-Mitglieder werden alle 4 Jahre von der Generalversammlung in geheimer Wahl gew\u00e4hlt.<\/p><p>c) Alle ExCo-Mitglieder (auch \"Administratoren\" genannt) werden f\u00fcr eine Amtszeit von vier Jahren gew\u00e4hlt. Alle ExCo-Mitglieder k\u00f6nnen nur einmal hintereinander wiedergew\u00e4hlt werden. Die Eignung der Kandidaten wird von der Generalversammlung auf der Grundlage eines Vorschlags zu den allgemeinen politischen Leitlinien beurteilt, der der Generalversammlung von jedem Kandidaten vorgelegt wird. Bei der Kandidatur muss jeder Kandidat auch seine Bereitschaft erkl\u00e4ren, in der kommenden Periode f\u00fcr den Vorsitz zu kandidieren, und ein spezifisches Manifest oder eine Erkl\u00e4rung mit vorgeschlagenen Strategien und Ma\u00dfnahmen abgeben. Dieses Dokument (das im Laufe der Zeit \u00fcberarbeitet wird) bildet die Grundlage f\u00fcr die Ernennung der beiden Pr\u00e4sidenten gem\u00e4\u00df Buchstabe f).<\/p><p>d) Ein Mitglied des Exekutivausschusses muss laut Satzung der belgische Verwalter sein und die belgische Staatsangeh\u00f6rigkeit besitzen.<\/p><p>e) Ein Mitglied des Exekutivausschusses kann aus den Delegierten der korrespondierenden Mitglieder gew\u00e4hlt werden und hat Stimmrecht im Exekutivausschuss.<\/p><p>f) Nach der Wahl gem\u00e4\u00df Buchstabe c) tritt der Exekutivausschuss zusammen, um in geheimer Wahl zwei Vorsitzende, einen Generalsekret\u00e4r und einen Schatzmeister zu ernennen. Diese \u00c4mter k\u00f6nnen auch durch den belgischen Verwalter besetzt werden. Keines dieser \u00c4mter kann durch das gem\u00e4\u00df Absatz e) gew\u00e4hlte ExCo-Mitglied besetzt werden.<\/p><p>g) Die Generalversammlung ratifiziert die Zusammensetzung des Exekutivausschusses in geheimer Abstimmung; falls die Generalversammlung sie nicht ratifiziert, schl\u00e4gt der Exekutivausschuss eine andere Zusammensetzung vor. Kommt keine Ratifizierung zustande, w\u00e4hlt die Generalversammlung die Posten des Exekutivausschusses direkt in geheimer Abstimmung.<\/p><p>h) Ein Pr\u00e4sident \u00fcbernimmt das Amt f\u00fcr die erste Zweijahresperiode, der andere f\u00fcr die folgende Zweijahresperiode. Sie werden sich automatisch abwechseln. Die Reihenfolge des Wechsels wird vom Exekutivrat festgelegt.<\/p><p>i) Einer der beiden Pr\u00e4sidenten \u00fcbt das Amt des Vizepr\u00e4sidenten aus, w\u00e4hrend der andere die Pr\u00e4sidentschaft innehat. F\u00e4llt der Pr\u00e4sident aus irgendeinem Grund w\u00e4hrend seiner Amtszeit aus, \u00fcbernimmt der Vizepr\u00e4sident die Pr\u00e4sidentschaft bis zum Ende der nat\u00fcrlichen Periode. Fallen beide Pr\u00e4sidenten w\u00e4hrend ihrer Amtszeit aus, ernennt der gew\u00e4hlte Exekutivausschuss zwei neue Pr\u00e4sidenten gem\u00e4\u00df f).<\/p><p>j) Fallen ein oder mehrere Mitglieder des Exekutivkomitees w\u00e4hrend ihrer Amtszeit aus, w\u00e4hlt die Generalversammlung ein neues Exekutivkomitee-Mitglied, das bis zum Ende der regul\u00e4ren Amtszeit im Exekutivkomitee t\u00e4tig ist.<\/p><p>l) Wenn ein ExCo-Mitglied aufh\u00f6rt, Delegierter seiner Vereinigung zu sein, findet Absatz j) Anwendung.<\/p><p>m) Die Generalversammlung kann ein oder mehrere ExCo-Mitglieder anfechten, wenn nachgewiesen wird, dass sie nicht satzungsgem\u00e4\u00df handeln oder ihre Pflichten nicht ausreichend erf\u00fcllen. In diesem Fall kann das betreffende ExCo-Mitglied seine Einw\u00e4nde vorbringen. Die Generalversammlung wird in geheimer Abstimmung entscheiden.<\/p><p>n) Die Wahl des neuen ExKo findet auf der Generalversammlung statt, die der letzten f\u00fcr das scheidende ExKo vorausgeht. Das gew\u00e4hlte ExKo beginnt seine Amtszeit nach Abschluss der Generalversammlung, die auf diejenige folgt, auf der es gew\u00e4hlt wurde.<\/p><h3>5. TREFFEN<\/h3><p>a) Die Generalversammlung tritt zweimal in jedem Kalenderjahr zusammen (eine davon gilt als Jahreshauptversammlung). Die Pr\u00e4sidenten der Institute und Verb\u00e4nde, die das Internationale \u00dcbereinkommen und die Erkl\u00e4rung unterzeichnet haben, werden ebenfalls zur Teilnahme an der Jahreshauptversammlung eingeladen.<\/p><p>b) Der Exekutivausschuss tritt unmittelbar vor oder nach der Sitzung der Generalversammlung zusammen. Weitere Sitzungen des Exekutivausschusses k\u00f6nnen gegebenenfalls in den Zeitr\u00e4umen zwischen den Generalversammlungen anberaumt werden.<\/p><p>c) Die Tagungsorte werden j\u00e4hrlich festgelegt. Die Generalversammlung tagt in der Regel vorzugsweise in Br\u00fcssel. Bei besonderen Anl\u00e4ssen und auf Empfehlung des Exekutivausschusses kann die Generalversammlung an einem beliebigen Ort in Europa tagen, sofern eine angemessene Erreichbarkeit f\u00fcr alle Mitglieder gew\u00e4hrleistet ist.<\/p><h3>6. ABSTIMMUNG<\/h3><p>a) In den Sitzungen der Generalversammlung hat jedes europ\u00e4ische Land eine Stimme. (Korrespondierende Mitglieder, Beobachter und Partnerschaftsvereinigungen sind nicht stimmberechtigt.<\/p><p>b) In den Sitzungen der Generalversammlung kann nur ein Delegierter jedes Vollmitglieds im Namen des betreffenden Vollmitglieds abstimmen. In Abwesenheit beider Delegierten kann jedes Vollmitglied ein anderes Vollmitglied mit der Stimmabgabe beauftragen. Eine Abstimmung in Abwesenheit ist bei Tagesordnungspunkten der Generalversammlung nur m\u00f6glich, wenn dem Generalsekret\u00e4r vor Erreichen des Tagesordnungspunktes eine schriftliche Abstimmungserkl\u00e4rung vorliegt. Die Vertretung durch einen Bevollm\u00e4chtigten bei einer Abstimmung ist ebenfalls m\u00f6glich, wenn dem Generalsekret\u00e4r vor Eintritt in die Tagesordnung ein schriftlicher Nachweis \u00fcber die Ernennung des Bevollm\u00e4chtigten vorgelegt wird.<\/p><p>c) Alle \u00c4nderungsantr\u00e4ge zu Vorschl\u00e4gen in Finanzfragen m\u00fcssen in schriftlicher Form vorgelegt werden, wenn ein Mitglied der Versammlung dies zum besseren Verst\u00e4ndnis f\u00fcr notwendig h\u00e4lt.<\/p><p>d) In den Sitzungen der Generalversammlung wird \u00fcber die folgenden Angelegenheiten geheim abgestimmt:<\/p><ul><li>Aufnahme oder Ausschluss von Mitgliedern;<\/li><li>Zusammensetzung und Wahl des Exekutivausschusses;<br \/>Die Abstimmung \u00fcber andere Angelegenheiten erfolgt in der Regel durch Handzeichen.<\/li><\/ul><p>e) Drei Ehrenpr\u00e4sidenten, der amtierende Pr\u00e4sident oder der Generalsekret\u00e4r bilden in dieser Reihenfolge ein dreik\u00f6pfiges Team von Wahlpr\u00fcfern, das f\u00fcr die Einhaltung des korrekten Verfahrens bei diesen Abstimmungen verantwortlich ist.<\/p><p>f) In den Sitzungen des Exekutivausschusses hat jedes Mitglied des Exekutivausschusses eine Stimme, und f\u00fcr alle Beschl\u00fcsse ist eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. Bei Abwesenheit eines Ausschussmitglieds kann ein anderes Mitglied des Ausschusses beauftragt werden, es zu vertreten. Der Exekutivausschuss ist beschlussf\u00e4hig, wenn die H\u00e4lfte der Mitglieder pers\u00f6nlich anwesend oder durch einen Bevollm\u00e4chtigten vertreten ist.<\/p><p>g) Der Pr\u00e4sident hat bei der Leitung der Generalversammlung und des Exekutivausschusses eine ausschlaggebende Stimme.<\/p><p>h) Die Mitglieder des Exekutivausschusses k\u00f6nnen an den Sitzungen der Arbeitsgruppen oder Task Forces von Amts wegen teilnehmen und das Wort ergreifen. Es ist nicht vorgesehen, dass bei Sitzungen der Arbeitsgruppen oder Task Forces Abstimmungen erforderlich sind.<\/p><h3>7. VORBEREITUNG DER ECTP - CEU-SITZUNGEN<\/h3><p>a) Die Tagesordnungen f\u00fcr die Sitzungen der Generalversammlung werden vom Exekutivausschuss erstellt. Die zu er\u00f6rternden Themen werden aufgelistet und, soweit erforderlich, durch Notizen, Berichte und detaillierte Vorschl\u00e4ge erg\u00e4nzt.<\/p><p>b) Jede Tagesordnung enth\u00e4lt mindestens die folgenden Punkte:<\/p><p>(i) eine Liste aller zu pr\u00fcfenden Angelegenheiten (vorbehaltlich geringf\u00fcgiger \u00c4nderungen)<\/p><p>(ii) das Protokoll der letzten Generalversammlung (wird als gelesen angenommen)<\/p><p>(iii) die Protokolle oder einen Bericht des Pr\u00e4sidenten \u00fcber alle nachfolgenden Sitzungen des Exekutivausschusses (nur zur Information und zur Kl\u00e4rung)<\/p><p>(iv) finanzielle Angelegenheiten (Bericht des Schatzmeisters)<\/p><p>(v) die Festlegung der Termine und des Tagungsortes f\u00fcr die n\u00e4chsten beiden Generalversammlungen.<\/p><p>c) Auf der j\u00e4hrlichen Fr\u00fchjahrsvollversammlung m\u00fcssen der Jahresabschluss f\u00fcr das vorangegangene Jahr bis zum 31. Dezember und der Haushaltsplan f\u00fcr das folgende Jahr zur Genehmigung vorgelegt werden.<\/p><p>d) Auf der j\u00e4hrlichen Generalversammlung muss der Vorstand \u00fcber die Schritte berichten, die unternommen wurden, um das Ziel zu erreichen, mindestens ein Mitglied aus jedem europ\u00e4ischen Land zu haben, und die Tagesordnung muss angeben, inwieweit dieses Ziel erreicht wurde.<\/p><p>e) Die Tagesordnung f\u00fcr die Sitzungen der Generalversammlung wird vom Generalsekret\u00e4r mindestens einen Monat vor jeder Sitzung verteilt.<\/p><h3>8. STANDARDVERTEILUNG DER GESCH\u00c4FTE BEI ECTP- CEU-SITZUNGEN<\/h3><p>a) Die Generalversammlung wird drei Themen behandeln:<\/p><p>(i) interne administrative und politische Angelegenheiten;<\/p><p>(ii) fachlicher Austausch\/politische Debatte \u00fcber Planungsfragen<\/p><p>(iii) fachliche Besonderheiten, die von externen G\u00e4sten eingebracht werden k\u00f6nnen.<\/p><p>b) Ein betr\u00e4chtlicher Zeitraum ist f\u00fcr den fachlichen Austausch und die politische Debatte \u00fcber Planungsfragen vorgesehen. Daher gibt es unter Ziffer i) einen Teil mit den zu er\u00f6rternden Themen und einen informativen Teil. Die L\u00e4nge der Redebeitr\u00e4ge wird vom Pr\u00e4sidenten vor der Diskussion auf der Grundlage der Gleichbehandlung vorgeschlagen.<\/p><p>c) Auf den Jahreshauptversammlungen werden die Pr\u00e4sidenten der Mitgliedsorganisationen aufgefordert, sich aktiv an Teil a) (ii) zu beteiligen. Die L\u00e4nge der Reden wird vom Pr\u00e4sidenten auf der Grundlage der Gleichberechtigung vorgeschlagen.<\/p><p>Jeder Mitgliedsverband schickt dem Generalsekret\u00e4r bis sp\u00e4testens 31. Oktober einen j\u00e4hrlichen Bericht \u00fcber die Entwicklung der Raumplanung, die Ausbildung, die Vorschriften, die wichtigsten Veranstaltungen und die Aktualisierung der Informationen auf der Website.<\/p><p>d) F\u00fcr das besondere fachliche Merkmal k\u00f6nnen zu jeder Generalversammlung Gastredner eingeladen werden, die ihre Ansichten zu Themen darlegen, die f\u00fcr die ECTP - CEU, die Mitgliedsorganisationen oder den Berufsstand von Bedeutung sind.<\/p><p>e) Tagesordnungspunkte, die am Ende der Generalversammlung noch offen sind, werden auf die n\u00e4chste Sitzung vertagt oder an den Exekutivausschuss zur weiteren Vorbereitung oder zur Ausarbeitung durch eine Arbeitsgruppe zur\u00fcckverwiesen.<\/p><h3>9. TEILNAHME AN ALLGEMEINEN VERSAMMLUNGEN<\/h3><p>a) Jedes Vollmitglied kann einen zus\u00e4tzlichen Vertreter ernennen, der die Delegierten zu den Sitzungen der Generalversammlung begleitet, entweder f\u00fcr eine bestimmte Sitzung oder auf kontinuierlicher Basis. Diese Vertreter, die Delegierten der Korrespondierenden Mitglieder und die Beobachter k\u00f6nnen an den Sitzungen teilnehmen, sind jedoch nicht stimmberechtigt.<\/p><p>b) Vertreter von Beobachtern k\u00f6nnen an den Generalversammlungen teilnehmen, au\u00dfer bei den Diskussionen \u00fcber ihre Zulassung. Sie sind nicht stimmberechtigt und d\u00fcrfen nur sprechen, wenn sie vom Pr\u00e4sidenten dazu aufgefordert werden. G\u00e4ste und andere geladene G\u00e4ste, einschlie\u00dflich der Vertreter von Partnerschaften, k\u00f6nnen auf Einladung des Pr\u00e4sidenten an den Sitzungen der Generalversammlung teilnehmen und sich an den Diskussionen beteiligen, haben jedoch kein Stimmrecht.<\/p><p>c) Bei vertraulichen Diskussionen im Plenum k\u00f6nnen G\u00e4ste und andere geladene Personen vom Pr\u00e4sidenten aufgefordert werden, den Saal zu verlassen.<\/p><p>d) Das Wort steht allen Mitgliedern der ECTP - CEU offen, wobei die L\u00e4nge der Reden pro Mitglied gleich ist. L\u00e4ngere Reden k\u00f6nnen bei Diskussionen auf der Grundlage eines vorbereiteten Papiers, das der Sitzung vorgelegt wurde, zugelassen werden.<\/p><h3>10. BEENDIGUNG DER MITGLIEDSCHAFT<\/h3><p>a) Die Mitgliedschaft kann von der Generalversammlung auf Empfehlung des Exekutivausschusses beendet werden, wenn ein Mitglied nicht mehr in der Lage ist, die Kriterien f\u00fcr die Mitgliedschaft zu erf\u00fcllen, oder wenn sein Beitrag zur ECTP - CEU ganz oder teilweise sechs Monate oder l\u00e4nger aussteht.<\/p><p>b) Antr\u00e4ge auf Wiederaufnahme in die Mitgliedschaft werden auf derselben Grundlage wie die urspr\u00fcnglichen Antr\u00e4ge behandelt, aber ein Mitglied, dessen Mitgliedschaft wegen Nichtzahlung der Beitr\u00e4ge beendet wurde, wird erst dann wieder aufgenommen, wenn alle R\u00fcckst\u00e4nde beglichen sind, sofern die Generalversammlung nichts anderes beschlie\u00dft.<\/p><h3>11. ABONNIEREN<\/h3><p>a) Die Jahresbeitr\u00e4ge zur ECTP - CEU werden nach einer von der Generalversammlung auf ihrer Fr\u00fchjahrstagung genehmigten Skala berechnet und sind am 28. Februar eines jeden Jahres f\u00e4llig und zahlbar.<\/p><p>b) Ist ein Mitglied mit seinem Beitrag ganz oder teilweise im R\u00fcckstand, so ruht sein Stimmrecht bis zur Begleichung der R\u00fcckst\u00e4nde, es sei denn, die Generalversammlung erkennt an, dass der R\u00fcckstand auf au\u00dfergew\u00f6hnliche Umst\u00e4nde zur\u00fcckzuf\u00fchren ist, und \u00fcberzeugt sich davon, dass die Zahlung vor ihrer n\u00e4chsten Sitzung erfolgen wird.<\/p><p>c) Beobachter und korrespondierende Mitglieder zahlen einen Beitrag, der von der Generalversammlung festgelegt und genehmigt wird.<\/p><p>d) Diese Beitr\u00e4ge und Mitgliedsbeitr\u00e4ge sollten f\u00fcr das erste Jahr auf einer anteiligen monatlichen Basis berechnet werden.<\/p><p>e) Kommt keine neue Vereinbarung zustande, bleibt die f\u00fcr das vorangegangene Jahr festgelegte Beitragsh\u00f6he in Kraft.<\/p><p>f) Partnerschaften mit anderen internationalen Verb\u00e4nden beruhen auf gegenseitigem Einverst\u00e4ndnis in Versammlungen ohne Geb\u00fchren<\/p><h3>12. SEKRETARIAT<\/h3><p>a) Das Generalsekretariat ist daf\u00fcr verantwortlich, dass die Tagesordnungen f\u00fcr die Sitzungen effizient erstellt, die Unterlagen und Protokolle verteilt und die vereinbarten Termine strikt eingehalten werden.<\/p><p>b) Der eingetragene Sitz der ECTP - CEU wird in Br\u00fcssel bleiben und die finanziellen Angelegenheiten der ECTP - CEU regeln, die Verbindung zu den Institutionen der Europ\u00e4ischen Union und des Europarates halten und die offiziellen Unterlagen und Dokumente der Generalversammlung aufbewahren.<\/p><p>c) Der Gesch\u00e4ftssitz befasst sich mit Buchhaltungsangelegenheiten im Zusammenhang mit der Ausf\u00fchrung des von der Generalversammlung genehmigten Haushaltsplans. Er wird auch die offiziellen Beziehungen zwischen den belgischen Beh\u00f6rden und der ECTP - CEU regeln. In Bezug auf die oben genannten Punkte, aber au\u00dferhalb der Umsetzung der aktuellen Beschl\u00fcsse, die in den Protokollen der Generalversammlung oder des Exekutivausschusses festgehalten sind, m\u00fcssen die Beamten des Registered Office die Genehmigung des Pr\u00e4sidenten einholen, bevor sie etwas zu Papier bringen und, was noch wichtiger ist, bevor sie eine Ma\u00dfnahme mit finanziellen Auswirkungen ergreifen.<\/p><h3>13. AMTSSPRACHEN<\/h3><p>a) Die offiziellen Sprachen der ECTP - CEU sind Englisch und Franz\u00f6sisch, und dies wird in der Dokumentation, den Tagungsunterlagen und den Ver\u00f6ffentlichungen so weit wie m\u00f6glich anerkannt.<\/p><p>b) Ist der Verfasser eines Dokuments, das f\u00fcr den internen Gebrauch durch die Mitglieder bestimmt ist, keiner der beiden Amtssprachen vollst\u00e4ndig m\u00e4chtig, so kann der Text in einer anderen Sprache abgefasst werden, wenn eine ann\u00e4hernde \u00dcbersetzung, sei es auch in zusammengefasster Form, in einer der beiden Amtssprachen vorgelegt wird.<\/p><p>c) Die Mitglieder des Exekutivausschusses k\u00f6nnen untereinander die Sprache verwenden, die f\u00fcr sie am einfachsten ist, wenn der Angesprochene sie versteht.<\/p><h3>14. BELGISCHE GERICHTSBARKEIT<\/h3><p>Die ECTP - CEU ist eine juristische Person (aisbl \/ vzw) nach belgischem Recht. Sollte dies, aus welchen Gr\u00fcnden auch immer, nicht mehr angemessen sein, w\u00e4re die Wahl eines anderen Rechts eine Frage der Vereinbarung.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>As agreed (updated) at the Spring GA 2016 \u2013 29-30 April \u2013 Brussels 1. 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